DEUTSCHLAND
Umsatzsteuer Absenkung per 1.1.2023 auf PV-Anlagen und Zubehör

Die deutsche Regierung hat beschlossen, dass ab dem 1. Januar 2023 für Photovoltaikanlagen keine Umsatzsteuer mehr anfällt.

Wenn Sie als deutscher Kunde die Voraussetzungen gemäß Artikel 16 Jahressteuergesetz 2022 (JStG 2022) erfüllen, wird Ihnen bei den anwendbaren Produkten der Preis exkl. MwSt. im Warenkorb angezeigt.

Die Voraussetzungen sind:

  • Die Lieferung der Komponenten müssen direkt an den Betreiber erfolgen, welcher die Photovoltaikanlage auch im Marktstammdatenregister einträgt.
  • Die Absenkung der Umsatzsteuer gilt für alle Komponenten einer PV-Anlage. Beispielsweise: Photovoltaikmodule, Wechselrichter, Smart Meter, Unterkonstruktion oder auch Batteriespeicher.
  • Die Komponenten sind für Photovoltaikanlagen mit max. 30kWp Modulleistung laut Marktstammdatenregistereintrag.
  • Die Photovoltaikanlage befindet sich auf oder in der Nähe von Privatwohnungen, Wohnungen oder öffentlichen und anderen Gebäuden, die für dem Gemeinwohl dienende Tätigkeiten genutzt werden.

 

Weitere Infos finden Sie hier.

Weitere Details und häufig gestellte Fragen finden Sie auf der Webseite des Bundesfinanzministeriums.

Bitte beachten Sie, dass die Lieferung mit der abgesenkten Umsatzsteuer von 0% nur dann erfolgt, wenn die gesetzlichen Regelungen erfüllt sind.

Sollten Ihre Angaben falsch sein oder durch eine nachträgliche Gesetzesänderung fällige MwSt.-Beträge entstehen, sind wir verpflichtet, Ihnen diese auch nachträglich in Rechnung zu stellen.

Bitte beachten Sie, dass wir für die Richtigkeit der oben genannten Angaben keine Gewähr übernehmen und die rechtlichen Bestimmungen gelten.

 

Hier gehst zu den Umsatzsteuergesenkten Photovoltaik Anlagen!

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