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Die österreichische Regierung hat beschlossen, dass ab dem 1. Januar 2024 für Photovoltaikanlagen mit einer Engpassleistung von insgesamt nicht mehr als 35 kW (peak) keine Umsatzsteuer mehr anfällt.
Die Lieferungen, innergemeinschaftlichen Erwerbe, Einfuhren und Installationen von Photovoltaikmodulen sind befristet ab dem 1. Januar 2024 von der Umsatzsteuer befreit.
Wenn Sie als österreichische/r Kunde/Kundin die Voraussetzungen gemäß § 28 Abs. 62 UStG 1994 erfüllen, wird Ihnen bei den anwendbaren Produkten der Preis exkl. MwSt. im Warenkorb angezeigt. Sie müssen an der Kasse auch akzeptieren, dass Sie die Voraussetzungen für einen Erwerb mit 0% Umsatzsteuer gemäß § 28 Abs. 62 UStG 1994 erfüllen.
Die Voraussetzungen sind:
Weitere Infos finden Sie hier.
Weitere Details und häufig gestellte Fragen finden Sie auf der Webseite des Bundesministeriums für Finanzen.
Bitte beachten Sie, dass die Lieferung mit der abgesenkten Umsatzsteuer von 0% nur dann erfolgt, wenn die gesetzlichen Regelungen erfüllt sind.
Sollten Ihre Angaben falsch sein oder durch eine nachträgliche Gesetzesänderung fällige MwSt.-Beträge entstehen, sind wir verpflichtet, Ihnen diese auch nachträglich in Rechnung zu stellen.
Bitte beachten Sie, dass wir für die Richtigkeit der oben genannten Angaben keine Gewähr übernehmen und die rechtlichen Bestimmungen gelten.
Hier gehst zu den Umsatzsteuergesenkten Photovoltaik Anlagen!
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